C. Ergänzende Bestimmungen (SaaS)
§ 18 Nur für Unternehmer
18.1 Die Leistungen von hallocard richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Anbieter keine Verträge.
18.2 Der Kunde bestätigt beim Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages in hallocard, dass er als Unternehmer handelt. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht.
§ 19 Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere Daten der Gäste und Kunden des Kunden (etwa bei der digitalen Stempelkarte, der Speisekarte und der Mini-Website), gilt die gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, die dem Kunden beim Abschluss des Abonnements in hallocard zur Verfügung gestellt und von ihm akzeptiert wird. Die AVV ist Bestandteil dieses Vertrages.
§ 20 Inhalte des Kunden und Daten seiner Gäste
20.1 Der Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er in hallocard einstellt oder über hallocard veröffentlicht, insbesondere für Speisekarten, Preise, Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen, Öffnungszeiten, Prämien und Aktionen, Nachrichten an Gäste sowie die Inhalte seiner Mini-Website. Der Anbieter prüft diese Inhalte nicht.
20.2 Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten, die er über hallocard von seinen Gästen und Kunden erhebt, auch in selbst angelegten Feldern und Notizen. Er entscheidet, welche Daten er abfragt, und sorgt für eine eigene Datenschutzerklärung sowie, soweit erforderlich, für die Einwilligungen seiner Gäste.
20.3 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden oder auf einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
§ 21 KI-Funktionen und Übersetzungen
21.1 hallocard bietet Funktionen, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz oder maschineller Übersetzung Vorschläge erstellen, zum Beispiel das Einlesen einer Speisekarte aus Fotos oder Dateien, Übersetzungen der Speisekarte, Antworten auf Bewertungen und Textvorschläge für die Mini-Website.
21.2 Die Ergebnisse sind Vorschläge. Sie können fehlerhaft oder unvollständig sein, insbesondere bei Preisen sowie bei Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen. Der Kunde prüft die Ergebnisse vor der Veröffentlichung oder dem Versand und ist für die veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich (§ 20).
21.3 Für diese Funktionen übermittelt der Anbieter die jeweils nötigen Inhalte an Dienstleister (derzeit Anthropic für KI-Funktionen und DeepL für Übersetzungen). Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung. Der Anbieter kann den Umfang dieser Funktionen begrenzen, etwa durch eine Höchstzahl an Anfragen je Tag.
§ 22 Push-Benachrichtigungen
Soweit hallocard diese Funktion anbietet, können registrierte Nutzer optional Push-Benachrichtigungen aktivieren, um über neue Bewertungen und sonstige Aktivitäten in ihrem Konto informiert zu werden. Die Aktivierung erfolgt freiwillig in hallocard und setzt die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers voraus. Die Verarbeitung der dabei anfallenden technischen Daten (Push-Endpoint-URL, kryptografische Schlüssel) sowie der Einsatz der Push-Dienste von Google (FCM), Apple (APNs) und Mozilla richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Push-Benachrichtigungen können jederzeit in hallocard oder in den Browser-Einstellungen deaktiviert werden; mit der Deaktivierung werden die gespeicherten Push-Daten unverzüglich gelöscht.
§ 23 Nutzereigene Schriftarten
23.1 Der Kunde hat die Möglichkeit, eigene Schriftarten (Dateiformate .woff2, .ttf, .otf) in hallocard hochzuladen, um seine Mini-Website individuell zu gestalten.
23.2 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass für jede hochgeladene Schriftart eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- die Schriftart ist lizenzfrei (z. B. Open Font License, Google Fonts, kostenlose Systemschriften), oder
- der Kunde verfügt über eine gültige Webfont-Lizenz, die die Nutzung auf seiner Mini-Website ausdrücklich erlaubt.
23.3 Der Anbieter agiert beim Hosting hochgeladener Schriftarten ausschließlich als technischer Speicherdienstleister und nimmt keine inhaltliche Prüfung der Lizenzsituation vor. Für Rechtsverletzungen, die aus dem Upload von Schriftarten durch den Kunden entstehen, insbesondere Verletzungen von Urheberrechten oder Lizenzbestimmungen Dritter, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
23.4 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Kosten und Schäden Dritter frei, die aus einer lizenzwidrigen Nutzung hochgeladener Schriftarten entstehen. Dies gilt insbesondere für Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten.
23.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Schriftarten ohne Vorankündigung zu entfernen, sofern konkrete Anhaltspunkte für eine Lizenzverletzung vorliegen oder der Anbieter von einem Rechteinhaber in Anspruch genommen wird.
§ 24 Preisanpassung
Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung einmal pro Kalenderjahr anzupassen. Der Kunde wird mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preisanpassung in Textform informiert und hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu kündigen.
§ 25 Gerichtsstand und anwendbares Recht (Ergänzung)
25.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Halle (Saale). Der Anbieter ist zusätzlich berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
25.2 Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
§ 26 Verzugszinsen und Mahnpauschale
26.1 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.
26.2 Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, für jeden Zahlungsverzug eine Mahnpauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Auf diese Pauschale werden etwaige weitergehende Verzugsschäden angerechnet.
§ 27 Sperrungsrecht bei Zahlungsverzug
27.1 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Beträge mehr als 14 Kalendertage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist.
27.2 Der Anbieter wird den Kunden vor einer Sperrung per E-Mail unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 5 Werktagen informieren.
27.3 Die Sperrung berührt weder die Zahlungspflicht des Kunden noch sonstige Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Insbesondere läuft die Vertragslaufzeit während der Sperrung weiter.
27.4 Nach vollständiger Begleichung des ausstehenden Betrags stellt der Anbieter den Zugang des Kunden zur Software unverzüglich, spätestens innerhalb eines Werktags, wieder her.
§ 28 Wartungsfenster
28.1 Der Anbieter behält sich vor, die Software zu Wartungszwecken vorübergehend nicht verfügbar zu machen. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden soweit möglich mindestens 24 Stunden im Voraus per E-Mail oder in hallocard angekündigt.
28.2 Der Anbieter ist bemüht, Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags 8:00–18:00 Uhr MEZ/MESZ) durchzuführen.
28.3 Für Nichtverfügbarkeiten infolge ordnungsgemäß angekündigter Wartungsarbeiten ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
§ 29 Höhere Gewalt
29.1 Keine der Vertragsparteien haftet für Leistungsstörungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die von der betroffenen Partei nicht zu vertreten sind und deren Auswirkungen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht abgewendet werden konnten. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Verbote sowie flächendeckende Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromnetzen.
29.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen eines solchen Ereignisses sowie über die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung und ergreift zumutbare Maßnahmen zur Schadensminimierung.
29.3 Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.
29.4 Soweit der Anbieter aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt seine Leistungspflicht vorübergehend nicht erfüllen kann, ruht für diesen Zeitraum anteilig auch die Zahlungspflicht des Kunden. Bereits geleistete Zahlungen für den betroffenen Zeitraum werden nach Wegfall des Ereignisses verrechnet oder auf Wunsch des Kunden erstattet.
§ 30 Zulässige Nutzung (Acceptable Use Policy)
30.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich gemäß diesen AGB und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Untersagt ist insbesondere:
- der Versand unerwünschter Werbebotschaften (Spam) über die Software, insbesondere über Mitteilungen auf digitalen Karten, per E-Mail oder über Links;
- das automatisierte Auslesen von Daten aus der Software (Scraping) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters;
- die Nutzung der Software zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte, insbesondere solcher, die Hass, Diskriminierung, Kindesmissbrauch oder sonstige strafbare Handlungen fördern oder darstellen;
- die Nutzung der Software zur Speicherung oder Verbreitung von Malware, Viren oder sonstiger Schadsoftware;
- gezielte Angriffe auf die Verfügbarkeit, Integrität oder Sicherheit der Infrastruktur des Anbieters (z. B. DDoS-Angriffe, Brute-Force-Attacken);
- die Weitergabe von Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte;
- die Nutzung der Software oder der darin gespeicherten Daten zum Training von KI-Modellen oder für automatisiertes Text- und Data-Mining im Sinne von § 44b UrhG ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters.
30.2 Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen ist der Anbieter berechtigt, die in diesen AGB geregelten Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der sofortigen Sperrung oder der außerordentlichen Kündigung.
§ 31 Verbot von Reverse Engineering und KI-Training
31.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder in anderer Weise den Quellcode zu ermitteln, es sei denn, dies ist durch zwingendes Recht, insbesondere § 69e UrhG, ausdrücklich gestattet.
31.2 Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, abgeleitete Werke der Software zu erstellen, die Software zu modifizieren oder zu übersetzen, soweit dies über die bestimmungsgemäße Nutzung im Sinne dieser AGB hinausgeht.
31.3 Der Anbieter schließt die Nutzung der Software sowie aller über die Software zugänglichen Inhalte und Daten für Text- und Data-Mining sowie für das Training von KI-Modellen gemäß § 44b Abs. 3 UrhG ausdrücklich aus. Eine solche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
D. Kauf von Aufstellern (mumaboard)
§ 32 Anwendungsbereich
32.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für Kaufverträge über physische Produkte (insbesondere mumaboard-Aufsteller), die der Kunde über die Bestellung in hallocard abschließt. Die Bestellung steht ausschließlich registrierten Kunden offen, die Unternehmer im Sinne von § 18 sind.
32.2 Für die Leistungen der Software hallocard (SaaS) gelten ausschließlich die übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die Bestimmungen dieses Abschnitts finden auf sie keine Anwendung.
§ 33 Preise, Versandkosten und Zahlungsfälligkeit
33.1 Alle bei der Bestellung angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
33.2 Etwaige Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess vor Abgabe der verbindlichen Bestellung angezeigt und sind nicht im Produktpreis enthalten.
33.3 Der Kaufpreis ist mit Abgabe der Bestellung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, die Ware erst nach vollständigem Zahlungseingang zu versenden.
§ 34 Lieferbedingungen, Gefahrübergang und Transportschäden
34.1 Der Anbieter liefert an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland bedürfen gesonderter Vereinbarung.
34.2 Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte. Der Anbieter informiert den Kunden über erhebliche Verzögerungen.
34.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht gemäß § 447 BGB mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über.
34.4 Der Kunde hat die Ware bei Erhalt auf erkennbare Transportschäden zu überprüfen. Erkennbare Schäden sind unverzüglich beim Frachtführer zu dokumentieren (Schadensprotokoll) und dem Anbieter innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt in Textform mitzuteilen. Die Verletzung dieser Obliegenheit berührt nicht die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden gegenüber dem Anbieter, kann jedoch Regressansprüche gegen den Frachtführer beeinträchtigen.
§ 35 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor vollständiger Zahlung zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
§ 36 Mangelbegriff und Gewährleistung
36.1 Für Kaufverträge im Sinne dieses Abschnitts gilt ausschließlich der subjektive Mangelbegriff gemäß § 434 Abs. 1 und 2 BGB. Maßgeblich ist allein die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung zur Beschaffenheit der Ware. Objektive Anforderungen an die Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 3 BGB finden keine Anwendung, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
36.2 Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der gelieferten Kaufware beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Verkürzung ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
36.3 Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 7 Werktagen, in Textform zu rügen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei Verletzung der Rügepflicht gilt die Ware in Bezug auf den nicht gerügten Mangel als genehmigt.
36.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 37 Nacherfüllung
37.1 Im Falle eines Mangels hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Anbieter bestimmt die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden. Der Anbieter kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre (§ 439 Abs. 4 BGB).
37.2 Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung mangelhafter Ware zunächst selbst. Bei nachgewiesenem Mangel erstattet der Anbieter die Kosten des günstigsten zumutbaren Versandweges.
37.3 Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl oder verweigert der Anbieter die Nacherfüllung zu Unrecht, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu.
§ 38 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
38.1 Die mumaboard-Aufsteller sind für die stationäre Aufstellung auf ebenen, festen Unterlagen (z. B. Tresen, Tische, Regale) bestimmt.
38.2 Schäden, die durch Herunterfallen oder den Aufprall auf harte Oberflächen entstehen, stellen keine Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechts dar, da sie außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs liegen. Gewährleistungsansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt unberührt.
§ 39 Kein Widerrufsrecht
Da die Bestellung ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 18 offensteht, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die §§ 312 ff. BGB (Verbraucherverträge) finden keine Anwendung.
E. Partnerangebote und Affiliate-Links
§ 40 Kennzeichnung von Partnerangeboten
Auf der Website und in hallocard können Verlinkungen zu Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern (nachfolgend „Partnerangebote“) erscheinen. Partnerangebote werden als solche erkennbar gekennzeichnet. Der Anbieter kann für die Vermittlung dieser Angebote eine Provision erhalten; auf das Bestehen eines solchen Affiliate-Verhältnisses wird gemäß § 5a UWG hingewiesen.
§ 41 Vertragspartner bei Partnerangeboten
Bei der Inanspruchnahme von Partnerangeboten kommt der Kauf- oder Dienstleistungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Der Anbieter ist nicht Vertragspartner dieser Verträge und übernimmt keine Haftung für deren Erfüllung.
§ 42 Haftungsausschluss für Partnerangebote
Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Leistungen, die Qualität, die AGB oder das Verhalten der Drittanbieter. Etwaige Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit Partnerangeboten richten sich ausschließlich gegen den jeweiligen Drittanbieter.
§ 43 Technische Umsetzung
Die Verlinkung auf Partnerangebote erfolgt durch einfache Weiterleitung auf die Website des Drittanbieters. Eine Zahlungsabwicklung über den Anbieter findet nicht statt. Das Tracking der Vermittlung erfolgt durch den jeweiligen Drittanbieter.
F. Links und QR-Codes nach Vertragsende
§ 44 Weiterleitung nach Vertragsende
44.1 Die Links des Kunden bei hallocard (hallocard.de/q/…), insbesondere auf seinen QR-Codes, Aufstellern und NFC-Chips, bleiben nach dem Ende eines Vertrages, für den der Kunde Zugang zu hallocard hatte, erreichbar, auch nach einer Kündigung oder der Löschung des Betriebs. Sie leiten unentgeltlich auf ein Ziel weiter, das der Kunde in hallocard festlegt und ändern kann, solange er Zugang zu seinem Betrieb hat; danach ändert der Anbieter das Ziel auf Anfrage in Textform an hello (at) hallocard.de. Hat der Kunde kein Ziel festgelegt, zeigt der Link eine Seite mit dem Namen des Kunden und einem Verweis auf Google Maps, ohne Werbung des Anbieters.
44.2 Links, die der Kunde selbst mit einem Ablaufdatum oder einer Klick-Grenze versehen oder ausgeschaltet hat, bleiben beendet. Nach dem Vertragsende zählt der Anbieter keine Aufrufe mehr; ein Anspruch auf Auswertungen besteht nicht.
44.3 Für das gewählte Ziel ist der Kunde verantwortlich (§ 20). Der Anbieter darf einen Link sperren, wenn das Ziel gegen geltendes Recht oder § 30 verstößt oder der Link missbraucht wird.
44.4 Die Weiterleitung besteht, solange der Anbieter den Dienst hallocard betreibt.
Stand der Ergänzungen: 22.10.2026