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Für Café und Restaurant

Café eröffnen: Was du vor dem ersten Tag erledigen musst

Du willst ein Café eröffnen und fragst dich, welche Ämter du vorher brauchst? Fast immer dabei sind das Gewerbeamt, das Gesundheitsamt für die Belehrung, die Lebensmittelüberwachung und das Finanzamt. Schenkst du Alkohol aus, kommt die Gaststättenerlaubnis dazu. Ruf zuerst beim Gewerbeamt deiner Stadt an, denn die Regeln für die Erlaubnis unterscheiden sich je Bundesland.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gewerbe meldest du an, wenn du anfängst (§ 14 GewO). Die Gemeinde gibt die Anmeldung an das Finanzamt weiter.
  • Nach dem Gaststättengesetz des Bundes braucht nur eine Erlaubnis, wer Alkohol ausschenkt. Kaffee, Saft und Kuchen allein sind erlaubnisfrei. Mehrere Länder haben eigene Regeln.
  • Wer bei dir mit Milch, Sahnetorten oder Eis arbeitet, braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Bescheinigung des Gesundheitsamts. Sie darf höchstens drei Monate alt sein (§ 43 IfSG).
  • Preise gehören in ein Preisverzeichnis und neben den Eingang (§ 13 PAngV). Kuchen in der Vitrine bekommt ein Preisschild oder steht im Verzeichnis.
  • Am ersten Tag fertig: Google-Profil, Speisekarte mit Allergenen, Öffnungszeiten an der Tür und eine Stempelkarte für die ersten Gäste.

Welche Behörden brauchst du, um ein Café zu eröffnen?

Fünf bis acht Schritte, je nach Bundesland und Angebot. Die Übersicht:

Checkliste: Behörden und Pflichten beim Eröffnen eines Cafés
WasWoGrundlage
Gewerbe anmeldenGewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde, gleichzeitig mit dem Start§ 14 GewO
Gaststättenerlaubnis oder Anzeige, wenn du Alkohol ausschenkstGewerbe- oder Ordnungsamt§ 2 GastG (Bund) oder Gesetz deines Landes
Unterrichtung über Lebensmittelrecht, für die Erlaubnis nach BundesrechtIndustrie- und Handelskammer (IHK)§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG
Belehrung für alle, die mit bestimmten Lebensmitteln arbeitenGesundheitsamt oder ein Arzt in seinem Auftrag§ 43 IfSG
Betrieb registrierenLebensmittelüberwachung deines Kreises oder deiner StadtArt. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004
Schulung zur LebensmittelhygieneNachweis auf Verlangen der Lebensmittelüberwachung§ 4 LMHV
Angaben für die Steuer (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung)Finanzamt, innerhalb eines Monats§ 138 AO
Elektronische Kasse meldenFinanzamt, innerhalb eines Monats nach dem Kauf§ 146a Abs. 4 AO

Unsere Empfehlung: Fang drei Monate vor der Eröffnung an. Dann bleibt Zeit, falls ein Amt Unterlagen nachfordert. Die Bescheinigung des Gesundheitsamts holst du aber erst kurz vorher. Sie darf am ersten Arbeitstag höchstens drei Monate alt sein.

Brauchst du für ein Café eine Gaststättenerlaubnis?

Nach dem Gaststättengesetz des Bundes nur, wenn du Alkohol ausschenkst. § 2 Abs. 2 GastG nimmt aus, wer alkoholfreie Getränke, kostenlose Kostproben oder zubereitete Speisen anbietet. Ein Café mit Kaffee, Saft und Kuchen braucht danach keine Erlaubnis. Ein Glas Sekt zum Frühstück ändert das.

Für die Erlaubnis prüft die Behörde nach § 4 GastG vor allem drei Dinge:

  1. Ob du zuverlässig bist. Welche Nachweise das Amt dafür sehen will, sagt es dir beim Antrag.
  2. Ob die Räume geeignet sind. Bei Gebäuden, die seit 2002 neu gebaut oder wesentlich umgebaut wurden, gehört dazu, dass Gäste mit Behinderung die Räume ohne Barrieren nutzen können.
  3. Ob du bei der IHK über die Grundzüge des Lebensmittelrechts unterrichtet wurdest. Darüber bekommst du eine Bescheinigung.

Seit der Föderalismusreform 2006 regeln die Länder das Gaststättenrecht. Laut DIHK braucht eine Gaststätte in den meisten Ländern eine besondere Erlaubnis, einige Länder haben eigene Gesetze. Welche Regel bei dir gilt, sagt dir das Gewerbe- oder Ordnungsamt. Frag dort auch, ob du die Unterrichtung bei der IHK brauchst, wenn du keinen Alkohol ausschenkst.

Was verlangt das Gesundheitsamt von dir und deinem Team?

Eine Belehrung für jeden, der bei dir mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet oder in der Küche steht. Ohne die Bescheinigung darf niemand anfangen, auch du selbst nicht (§ 43 Abs. 1 und 6 IfSG). Sie kommt vom Gesundheitsamt oder von einem Arzt in seinem Auftrag. Viele kennen sie noch als „Gesundheitszeugnis“.

Für ein Café zählen dazu nach § 42 Abs. 2 IfSG unter anderem:

  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, etwa die Milch für den Cappuccino
  • Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung oder Auflage, etwa Sahne- und Cremetorten
  • Speiseeis
  • Feinkostsalate, Mayonnaise und andere emulgierte Soßen, etwa im belegten Brötchen

Nach dem Start belehrst du dein Team selbst: nach Arbeitsbeginn und danach alle zwei Jahre. Das schreibst du auf. Die Bescheinigungen und den Nachweis der letzten Belehrung bewahrst du im Café auf (§ 43 Abs. 4 und 5 IfSG).

Dazu kommt die Hygiene. Wer leicht verderbliche Lebensmittel zubereitet, braucht dafür Fachkenntnisse aus einer Schulung und weist sie auf Verlangen nach (§ 4 LMHV). Außerdem muss dein Betrieb bei der Lebensmittelüberwachung registriert sein. Frag dort, welche Eigenkontrollen die Behörde erwartet, etwa Listen mit den Temperaturen deiner Kühlschränke.

Was muss auf Speisekarte, Aushang und Theke stehen?

Preise und Allergene. Alle Speisen und Getränke gehören mit Endpreis in ein Preisverzeichnis (§ 13 Abs. 1 PAngV). Es liegt auf den Tischen, hängt gut lesbar aus oder wird jedem Gast vor der Bestellung vorgelegt. Neben dem Eingang hängt außerdem ein Verzeichnis mit den Preisen der wichtigsten Speisen und Getränke (§ 13 Abs. 2 PAngV).

Für die Kuchentheke gilt eine eigene Regel: Was sichtbar ausgestellt ist, bekommt ein Preisschild oder eine Beschriftung. Alternativ steht es im Preisverzeichnis (§ 13 Abs. 1 PAngV). Bedienungsgeld und alle Zuschläge stecken im Preis (§ 13 Abs. 5 PAngV).

Allergene gibst du auch bei loser Ware an, etwa Gluten im Croissant oder Nüsse in der Torte. Erlaubt sind ein Schild, die Speisekarte, ein Aushang oder eine elektronische Liste mit einem Hinweis im Café, wo Gäste sie finden. Auch mündlich geht es, wenn eine schriftliche Liste bereitliegt und ein Aushang darauf hinweist (§ 4 LMIDV). Die 14 Allergene und wie du sie kennzeichnest, stehen im Ratgeber Allergene auf der Speisekarte. Für den Aufbau deiner Karte hilft der Ratgeber Speisekarte erstellen.

Was muss am ersten Tag fertig sein?

Alles, was ein neuer Gast vor dem ersten Besuch sucht und beim ersten Besuch braucht. Leg dein Google-Profil früh an, denn ohne Bestätigung sieht es niemand. Die Prüfung dauert laut Google-Hilfe bis zu fünf Arbeitstage, eine Postkarte mit Code ist meist bis zu 14 Tage unterwegs. Wie es geht, steht im Ratgeber Google-Unternehmensprofil erstellen.

  1. Google-Profil bestätigt, mit Öffnungszeiten, Fotos, Telefon und einem Link zu deiner Speisekarte.
  2. Speisekarte mit Preisen und Allergenen, auf Papier und per QR-Code am Handy.
  3. Preisaushang neben dem Eingang, Öffnungszeiten an der Tür.
  4. Instagram-Profil mit ein paar Bildern vom Umbau und einem Link zu Karte und Zeiten.
  5. Eine Stempelkarte vom ersten Tag an. Wer in der ersten Woche kommt, ist genau der Gast, den du halten willst.
  6. Wenn du WLAN anbietest: ein QR-Code mit dem Passwort am Tisch. Den erstellst du kostenlos mit unserem WLAN-QR-Code-Werkzeug.

Deine Papierkarte musst du für das Handy nicht abtippen. In hallocard liest eine KI sie aus einem Foto oder PDF ein, du prüfst alles und setzt die Allergene je Gericht. Wie Speisekarte, Stempelkarte und Mini-Website zusammen aussehen, zeigt die Seite hallocard für Gastronomie.

Was kostet es, ein Café zu eröffnen?

Das hängt vor allem von Lage, Größe und Zustand der Räume ab. Eine verlässliche, aktuelle Zahl einer unabhängigen Stelle haben wir nicht gefunden. Deshalb hier die Posten, die in deinen Plan gehören:

Kosten beim Eröffnen eines Cafés
PostenDarauf achten
Miete und KautionVor der Unterschrift beim Amt fragen, ob die Räume als Gaststätte genutzt werden dürfen
Umbau und EinrichtungTheke, Sitzplätze, Toiletten, Beleuchtung
GeräteKaffeemaschine, Kühlung, Spülmaschine: kaufen, mieten oder gebraucht
Erstausstattung und WareGeschirr, Gläser, Möbel und der erste Einkauf
KasseElektronische Kasse mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung (§ 146a AO)
Gebühren der ÄmterUnterschiedlich je Stadt, frag beim Gewerbeamt
Versicherungen und BeratungHaftpflicht, Steuerberatung
Werbung zum StartDas Google-Profil kostet nichts, Schild und Flyer schon
ReserveGenug, um die ersten Monate ohne Gewinn durchzuhalten

Lass dir den Plan von jemandem prüfen, der Gastronomie kennt, etwa bei der Gründungsberatung deiner IHK oder in einer Steuerberatung. Die Kalkulation der Preise ist ein eigenes Thema. Kurz: Wareneinsatz, Personal, Miete und dein Gewinn müssen im Preis jeder Tasse stecken.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Café ohne Alkohol eine Gaststättenerlaubnis?

Nach dem Gaststättengesetz des Bundes nicht. Erlaubnisfrei ist, wer nur alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen anbietet (§ 2 Abs. 2 GastG). Mehrere Länder haben eigene Gesetze. Frag deshalb beim Gewerbeamt deiner Stadt nach. Das ist keine Rechtsberatung.

Wo bekomme ich die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Beim Gesundheitsamt oder bei einem Arzt in dessen Auftrag. Die Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag höchstens drei Monate alt sein (§ 43 IfSG). Sie gilt für dich und für jeden im Team, der mit den betroffenen Lebensmitteln arbeitet.

Kann ich ein Café ohne Erfahrung eröffnen?

Rechtlich ja. Das Gaststättengesetz des Bundes verlangt keinen Berufsabschluss. Für eine Erlaubnis brauchst du aber die Unterrichtung bei der IHK. Unsere Empfehlung: Arbeite vorher ein paar Wochen in einem Café mit. Dort lernst du Abläufe, Stoßzeiten und Einkauf kennen.

Muss ich meine Kasse beim Finanzamt melden?

Ja, wenn du eine elektronische Kasse nutzt. Du meldest sie innerhalb eines Monats nach dem Kauf elektronisch beim Finanzamt (§ 146a Abs. 4 AO). Die Kasse braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Das ist keine Steuerberatung.

Was muss außen am Café aushängen?

Ein Preisverzeichnis mit den wichtigsten Speisen und Getränken, neben dem Eingang (§ 13 Abs. 2 PAngV). Für deine Gäste genauso wichtig sind die Öffnungszeiten an der Tür, damit niemand vor verschlossener Tür steht.

Was kostet es, ein Café zu eröffnen?

Das hängt vor allem von Lage, Größe und Zustand der Räume ab. Eine verlässliche, aktuelle Zahl einer unabhängigen Stelle haben wir nicht gefunden. Plane Miete, Umbau, Geräte, Erstausstattung, Kasse, Gebühren, Versicherungen und eine Reserve für die ersten Monate ein.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: Gewerbeordnung (GewO), § 14, abgerufen am
  2. Gesetze im Internet: Gaststättengesetz (GastG), § 2, abgerufen am
  3. Gesetze im Internet: Gaststättengesetz (GastG), § 4, abgerufen am
  4. DIHK: Gaststättengewerbe, abgerufen am
  5. Gesetze im Internet: Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 42, abgerufen am
  6. Gesetze im Internet: Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 43, abgerufen am
  7. Gesetze im Internet: Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), § 4, abgerufen am
  8. BVL: Wer muss sich registrieren lassen?, abgerufen am
  9. Gesetze im Internet: Preisangabenverordnung (PAngV), § 13, abgerufen am
  10. Gesetze im Internet: Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), § 4, abgerufen am
  11. Gesetze im Internet: Abgabenordnung (AO), § 138, abgerufen am
  12. Gesetze im Internet: Abgabenordnung (AO), § 146a, abgerufen am
Mutlu Mazici

Über den Autor

Mutlu Mazici · Gründer von hallocard

Ich bin Mutlu Mazici, Gründer von hallocard. Beim Kennenlernen sprichst du direkt mit mir.

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