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Speisekarte und Getränkekarte

Allergene auf der Speisekarte: die 14 Allergene und wie du sie kennzeichnest

Du willst wissen, welche Allergene auf deine Speisekarte müssen und wie du sie richtig kennzeichnest? Das EU-Recht nennt 14 Allergene, von glutenhaltigem Getreide bis zu Weichtieren. Steckt eines davon in einem Gericht oder Getränk, muss dein Gast das erfahren, bevor er bestellt. Am einfachsten steht es direkt auf der Karte, mit Kürzeln und einer Legende. Erlaubt sind auch ein Aushang, eine eigene Allergenkarte oder mündliche Auskunft mit schriftlicher Liste.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die 14 Allergene stehen in Anhang II der EU-Verordnung 1169/2011 (LMIV). Wie du sie im Lokal angibst, regelt in Deutschland § 4 der LMIDV.
  • Erlaubt sind die Karte selbst (auch mit Fußnoten), ein Aushang, eine eigene Allergenkarte und die mündliche Auskunft mit schriftlicher Liste.
  • Buchstaben von A bis N sind verbreitet, aber nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist eine Legende, die jeder versteht.
  • Zusatzstoffe wie Farbstoffe oder Konservierungsstoffe kennzeichnest du nach § 5 LMZDV auf demselben Weg wie die Allergene.
  • Unsere Empfehlung: Schreib die Allergene an jedes Gericht und halte eine Rezeptliste für Nachfragen bereit.

Was sind die 14 Allergene?

Die 14 Allergene stehen in Anhang II der Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV. Sie gilt in der ganzen EU. Angeben musst du jedes davon, wenn es im fertigen Gericht steckt, auch in veränderter Form. Das betrifft zum Beispiel Weizenmehl in der Soße oder Sojasauce in der Marinade. Die Buchstaben in der Tabelle sind eine verbreitete Reihenfolge, keine Vorschrift.

Die 14 Allergene nach Anhang II LMIV
KürzelAllergen laut Anhang IISteckt zum Beispiel inAusgenommen
AGlutenhaltiges Getreide: Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer und Hybridstämme davonBrot, Nudeln, Panade, Kuchen, BierGlukosesirupe auf Weizenbasis (auch Dextrose) oder Gerstenbasis, Maltodextrine auf Weizenbasis, Getreide für Spirituosen
BKrebstiereGarnelen, Krabben, Hummer, Flusskrebsekeine Ausnahme
CEierMayonnaise, Eiernudeln, Panade, Sauce hollandaisekeine Ausnahme
DFischeFischgerichte, Fischsauce, WorcestershiresauceFischgelatine als Träger für Vitamine oder Karotinoide; Fischgelatine oder Hausenblase zum Klären von Bier und Wein
EErdnüsseErdnusssauce, Erdnussbutterkeine Ausnahme
FSojabohnenSojasauce, Tofu, Edamame, Sojadrinkvollständig raffiniertes Sojaöl und Sojafett, bestimmte Tocopherole und Pflanzensterine aus Soja
GMilch (einschließlich Laktose)Sahne, Butter, Käse, Joghurt, MilchschaumMolke für Spirituosen, Lactit
HSchalenfrüchte: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, MacadamianüsseMarzipan, Nougat, Kuchen, MüsliNüsse für Spirituosen
ISellerieSuppen, Brühen, Soßen, Gewürzmischungenkeine Ausnahme
JSenfDressings, Marinaden, manche Mayonnaisekeine Ausnahme
KSesamsamenBrötchen, Tahini, Hummus, Sesamölkeine Ausnahme
LSchwefeldioxid und Sulfite über 10 mg je Kilogramm oder Liter (als SO₂)Wein, Sekt, TrockenobstMengen bis 10 mg je Kilogramm oder Liter
MLupinenLupinenmehl in Backwaren, manche vegane Produktekeine Ausnahme
NWeichtiereMuscheln, Tintenfisch, Calamari, Schnecken, Austernsaucekeine Ausnahme

Nicht auf der Liste stehen zum Beispiel Pinienkerne, Kokos oder Tomaten. Bei den Schalenfrüchten zählt Anhang II genau acht Sorten auf. Weitere Angaben sind freiwillig.

Welche Allergene müssen auf der Speisekarte ausgewiesen werden?

Alle 14, sobald eines davon in einem Gericht oder Getränk steckt. Für Essen ohne Verpackung ist das die eine Angabe, die die LMIV immer verlangt (Art. 44). Zutatenliste oder Nährwerte wie auf einer Packung brauchst du dafür nach der LMIV nicht.

Die Einzelheiten regelt in Deutschland die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV). Ihr § 4 gilt für Lebensmittel, die ohne Verpackung verkauft werden. Er gilt auch für Essen, das du auf Wunsch des Gastes einpackst oder für den direkten Verkauf vorverpackst und über die Theke reichst. Das betrifft Restaurant, Café, Imbiss, Bäckertheke und Kantine gleichermaßen.

Allergene verstecken sich oft dort, wo man nicht hinschaut:

  • in Soßen, Dressings und Brühen, etwa Sellerie, Senf oder Milch,
  • in Beilagen und Extras, die der Gast dazubestellt,
  • in Getränken: Gerste im Bier, Sulfite im Wein, Milch im Cappuccino,
  • in gekauften Zutaten wie Wurst, Brot oder Fertigsoßen.

Wie kennzeichne ich Allergene auf der Speisekarte?

Die LMIDV erlaubt mehrere Wege. Am sichersten ist die Angabe direkt auf der Karte, bei jedem Gericht. In jedem Fall muss sie gut sichtbar, deutlich und gut lesbar sein. Dein Gast muss sie lesen können, bevor er bestellt (§ 4 Abs. 3 LMIDV).

Diese Wege erlaubt § 4 LMIDV
WegSo geht esDarauf achten
Auf der Speise- oder GetränkekarteAllergene beim Gericht ausschreiben oder als Kürzel mit FußnoteDas Kürzel steht hervorgehoben beim Namen des Gerichts, die Legende ist leicht verständlich.
Schild oder AushangSchild an der Theke oder Liste an der WandGut sichtbar und jedem Gericht klar zuzuordnen.
Eigene Allergenkarte, auch digitalMappe, Liste oder Seite mit allen Gerichten und ihren AllergenenBeim Gericht oder per Aushang steht, wo der Gast sie findet.
MündlichDein Team gibt AuskunftNur mit schriftlicher Aufzeichnung und Hinweis im Lokal.

Für die mündliche Auskunft nennt § 4 Abs. 4 LMIDV vier Bedingungen:

  1. Dein Team kennt die Zutaten und antwortet auf Nachfrage sofort, vor der Bestellung.
  2. Für jedes Gericht gibt es eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung der Zutaten.
  3. Die Lebensmittelüberwachung und auf Nachfrage auch der Gast können diese Aufzeichnung sofort einsehen.
  4. Ein Hinweis an gut sichtbarer Stelle sagt beides. Zum Beispiel: „Über Allergene in unseren Speisen informiert dich unser Team. Eine schriftliche Übersicht zeigen wir dir auf Nachfrage.“

Zeigst du die Allergene nur digital, etwa hinter einem QR-Code, braucht es beim Gericht oder als Aushang einen Hinweis, wo der Gast sie findet (§ 4 Abs. 3 LMIDV). Halte für Gäste ohne Handy zusätzlich eine gedruckte Liste bereit.

Welche Buchstaben und Abkürzungen gibt es für Allergene?

Feste Buchstaben schreibt das Gesetz nicht vor. Weder die LMIV noch die LMIDV nennen Kürzel. Häufig siehst du A bis N in der Reihenfolge von Anhang II, so wie in der Tabelle oben. Es gibt aber auch Karten mit anderen Buchstaben oder mit Zahlen.

Entscheidend ist die Legende. Fußnoten auf der Speisekarte sind erlaubt, wenn sie leicht verständlich sind. Außerdem muss beim Namen des Gerichts hervorgehoben auf sie hingewiesen werden (§ 4 Abs. 3 LMIDV). Die Legende gehört auf dieselbe Karte, bei mehreren Seiten am besten auf jede Doppelseite.

Schreib in die Legende das Getreide oder die Nuss, die wirklich drin ist: „Weizen“ statt nur „Gluten“, „Haselnuss“ statt nur „Nüsse“. Anhang II nennt diese Arten selbst beim Namen. So sieht ein Gast mit Haselnussallergie sofort, ob er das Gericht essen kann.

Symbole wie eine kleine Ähre oder ein Fisch sehen gut aus. Die LMIV sieht Piktogramme aber nur zusätzlich zu Worten vor (Art. 9 Abs. 2). Setz Symbole deshalb nie allein ein, sondern immer mit dem Namen in der Legende.

Welche Zusatzstoffe müssen auf Speisekarten angezeigt werden?

Bestimmte Zusatzstoffe kennzeichnest du zusätzlich zu den Allergenen. Das regelt heute die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) von 2021 in § 5. Sie verlangt kurze Angaben wie „mit Farbstoff“, nicht die einzelnen E-Nummern.

Die wichtigsten Angaben für die Speisekarte nach § 5 LMZDV
Was im Gericht stecktAngabe auf der Karte
Farbstoff„mit Farbstoff“
Konservierungsstoff„mit Konservierungsstoff“ oder „konserviert“
Antioxidationsmittel„mit Antioxidationsmittel“
Nitritpökelsalz, etwa in Schinken„mit Nitritpökelsalz“
Nitrat, etwa in manchen Rohwürsten„mit Nitrat“
Geschmacksverstärker„mit Geschmacksverstärker“
Phosphat in Fleischerzeugnissen (E 338 bis E 341, E 343, E 450 bis E 452)„mit Phosphat“
Süßungsmittel„mit Süßungsmittel(n)“
Aspartam (E 951) oder Aspartam-Acesulfamsalz (E 962)„enthält eine Phenylalaninquelle“
Oliven mit Eisen-II-gluconat (E 579) oder Eisen-II-lactat (E 585)„geschwärzt“
Frisches Obst mit Überzug, etwa gewachste Zitronen„gewachst“

Für das Wie gilt dasselbe wie bei den Allergenen: gleiche Art, gleiches Medium (§ 5 Abs. 2 LMZDV). Stehen die Allergene auf der Karte, gehören die Zusatzstoffe auch dorthin, gern als Fußnote. Unser Tipp: Buchstaben für Allergene, Zahlen für Zusatzstoffe. So verwechselt niemand die beiden Legenden.

Welche Zusatzstoffe drin sind, zeigt das Zutatenverzeichnis gekaufter Zutaten wie Wurst, Soßen oder Softdrinks. Für Getränke gibt es zwei weitere Hinweise: „chininhaltig“ bei Tonic Water (§ 5 AromenDV) und einen Warnhinweis bei mehr als 150 mg Koffein je Liter (§ 6 FrSaftErfrischGetrV). Mehr dazu steht im Ratgeber Getränkekarte erstellen.

Gibt es eine Vorlage für eine Allergene-Liste?

Ja, hier kostenlos als PDF. Die beste Vorlage ist eine Tabelle: deine Gerichte in den Zeilen, die 14 Allergene in den Spalten. Unsere Vorlage hat beides, dazu eine Seite mit allen Allergenen und Zusatzstoffen zum Aushängen.

So füllst du die Tabelle aus:

  1. Schreib alles auf, was du anbietest: Gerichte, Beilagen, Soßen, Extras und Getränke.
  2. Notiere zu jedem Gericht alle Zutaten, auch Brühe, Gewürzmischung und Bratfett.
  3. Lies bei gekauften Zutaten das Zutatenverzeichnis. Die Allergene sind dort hervorgehoben, etwa fett gedruckt (Art. 21 LMIV).
  4. Kreuz an, welches der 14 Allergene in welchem Gericht steckt. Daraus entstehen die Kürzel für deine Karte.
  5. Prüf die Liste bei jedem neuen Gericht und bei jedem neuen Lieferanten. Ein anderes Produkt hat womöglich andere Zutaten.
  6. Zeig die Liste deinem Team und leg sie dorthin, wo jeder sie findet.

Führe eine einzige Liste und mach alles andere daraus: Karte, Aushang und die Antwort deines Teams. Zwei Listen laufen irgendwann auseinander. Dieselbe Liste ist zugleich die schriftliche Aufzeichnung für die mündliche Auskunft.

Wie die ganze Karte entsteht, zeigt der Ratgeber Speisekarte erstellen. In einer digitalen Speisekarte trägst du die Allergene direkt beim Gericht ein. Wie das in hallocard geht, zeigt die Seite Speisekarte in vielen Sprachen und mit Allergenen.

Häufige Fragen

Sind Buchstaben für Allergene Pflicht?

Nein. Weder die LMIV noch die LMIDV schreiben Buchstaben vor. Du darfst Allergene ausschreiben oder Kürzel mit Fußnote nutzen. Die Fußnote muss leicht verständlich sein und beim Gericht hervorgehoben stehen. Häufig sind A bis N in der Reihenfolge von Anhang II.

Müssen Allergene auch bei Getränken angegeben werden?

Ja, Getränke sind Lebensmittel. Bier enthält Gerste oder Weizen, Wein und Sekt oft Sulfite über 10 mg je Liter, ein Cappuccino Milch. Fischgelatine oder Hausenblase zum Klären von Bier und Wein musst du nicht angeben.

Reicht es, wenn mein Personal mündlich Auskunft gibt?

Ja, wenn die Bedingungen aus § 4 Abs. 4 LMIDV stimmen. Dein Team kennt die Zutaten und antwortet vor der Bestellung. Es gibt eine schriftliche oder elektronische Aufzeichnung, die Gäste auf Nachfrage sehen. Ein gut sichtbarer Hinweis im Lokal sagt das.

Müssen die Allergene auf Deutsch auf der Karte stehen?

Ja. Pflichtangaben stehen nach § 2 LMIDV in deutscher Sprache. Weitere Sprachen darfst du ergänzen. Das hilft Gästen aus dem Ausland, ersetzt aber nicht die deutsche Angabe.

Was droht, wenn Allergene auf der Karte fehlen?

Wer Allergene nicht wie vorgeschrieben angibt, handelt ordnungswidrig (§ 6 Abs. 4 LMIDV mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Schwerer wiegt die Gefahr für einen Gast mit schwerer Allergie.

Muss ich Pinienkerne oder Kokos als Allergen angeben?

Nein, beide stehen nicht in Anhang II der LMIV. Als Schalenfrüchte zählen dort nur acht Sorten, etwa Mandeln, Haselnüsse und Walnüsse. Freiwillig darfst du mehr angeben, wenn es stimmt.

Quellen

  1. EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2018, Anhang II, abgerufen am
  2. Gesetze im Internet: Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), § 2 und § 4, abgerufen am
  3. Gesetze im Internet: Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV), § 5, abgerufen am
  4. Gesetze im Internet: Aromendurchführungsverordnung (AromenDV), § 5, abgerufen am
  5. Gesetze im Internet: Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV), § 6, abgerufen am
Mutlu Mazici

Über den Autor

Mutlu Mazici · Gründer von hallocard

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