Getränkekarte erstellen: Aufbau, Pflichtangaben und eine kostenlose Vorlage
Du willst eine Getränkekarte erstellen und suchst eine Vorlage, die auch die Pflichtangaben abdeckt? Unten findest du eine kostenlose Vorlage als PDF zum Ausfüllen und einen Aufbau zum Nachbauen. Pflicht sind vor allem der Endpreis mit der Menge, die Allergene und Hinweise auf bestimmte Zusatzstoffe. Für den Ausschank erlaubt das Eichrecht nur feste Größen, etwa 0,2, 0,3, 0,4 oder 0,5 Liter.
Das Wichtigste in Kürze
- Zu jedem offenen Getränk gehören Endpreis und Menge, zum Beispiel „Apfelschorle 0,4 l“.
- Erlaubte Größen beim Ausschank reichen von 1 cl bis 5 l, darunter 2 cl, 4 cl, 0,2 l und 0,5 l. Kaffee, Tee und Cocktails aus mehr als zwei Getränken sind ausgenommen (§ 5 und § 27 MessEV).
- Allergene stecken auch in Getränken: Gerste im Bier, Sulfite im Wein, Milch im Cappuccino.
- Offenes Tonic Water braucht den Hinweis „chininhaltig“, Erfrischungsgetränke mit mehr als 150 mg Koffein je Liter einen Warnhinweis.
- Nach dem Gaststättengesetz des Bundes ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer als das billigste alkoholische, auch gerechnet auf den Liter.
Wie ist eine Getränkekarte aufgebaut?
In Gruppen, von alkoholfrei zu hochprozentig: Wasser und Softdrinks, Säfte und Schorlen, Heißgetränke, Bier, Wein und Sekt, Longdrinks und Cocktails, Spirituosen. In einem Café stehen die Heißgetränke vorn, in einer Bar die Cocktails. Stell an den Anfang, was bei dir am meisten getrunken wird.
| Rubrik | So sieht eine Zeile aus | Darauf achten |
|---|---|---|
| Wasser und Softdrinks | Mineralwasser, still oder mit Kohlensäure, 0,25 l oder 0,75 l | Hinweise vom Etikett übernehmen, etwa „mit Süßungsmittel“ oder „mit Farbstoff“ |
| Säfte und Schorlen | Apfelschorle 0,4 l | Das günstigste alkoholfreie Getränk im Blick behalten (siehe unten) |
| Heißgetränke | Cappuccino (G), auf Wunsch mit Haferdrink (A) | Milch ist ein Allergen, Hafer- und Sojadrink sind es auch |
| Bier | Pils vom Fass 0,3 l oder 0,5 l (A) | Gerste oder Weizen angeben, auch beim alkoholfreien Bier |
| Wein und Sekt | Grauburgunder, trocken, 0,2 l (L) | Sulfite angeben, wenn das Etikett sie nennt |
| Longdrinks und Cocktails | Gin Tonic: 4 cl Gin, Tonic Water, Gurke | Alle Zutaten nennen, Allergene aus Likör und Sirup prüfen |
| Spirituosen | Obstbrand 2 cl | Nur erlaubte Größen wie 2 cl, 4 cl oder 5 cl |
Die Buchstaben in Klammern sind Kürzel für Allergene, erklärt in einer Legende unten auf der Karte. Wie das funktioniert, steht im Ratgeber Allergene auf der Speisekarte. Preis und Menge setzt du in eine eigene Spalte am rechten Rand. Dann bleibt alles bündig, auch wenn du später Preise änderst.
Schneller geht es mit unserer Vorlage. Sie hat sechs Rubriken, deren Namen du änderst, Spalten für Menge und Preis und unten die Legende für Allergene und Zusatzstoffe.
Was muss auf einer Getränkekarte stehen?
Preis, Menge, Allergene und bestimmte Zusatzstoffe. Der Preis ist ein Endpreis mit Umsatzsteuer, Bedienungsgeld und allen Zuschlägen (§ 13 Abs. 5 PAngV).
| Angabe | Was genau gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Preis | Endpreis für jedes Getränk, im Preisverzeichnis | § 3 und § 13 PAngV |
| Menge | Die Einheit, auf die sich der Preis bezieht, wenn das üblich ist, etwa „0,3 l“ | § 3 Abs. 2 PAngV |
| Aushang am Eingang | Preise der wesentlichen Speisen und Getränke | § 13 Abs. 2 PAngV |
| Allergene | Die 14 Allergene aus Anhang II LMIV, auch als Fußnote | § 4 LMIDV |
| Zusatzstoffe | Etwa „mit Farbstoff“, „mit Süßungsmittel(n)“, „enthält eine Phenylalaninquelle“ | § 5 LMZDV |
| Chinin | „chininhaltig“ bei offenen Getränken bis 1,2 % Alkohol | § 5 AromenDV |
| Viel Koffein | Warnhinweis bei Erfrischungsgetränken mit mehr als 150 mg je Liter | § 6 FrSaftErfrischGetrV |
| Alkoholfreies Getränk | Mindestens eines nicht teurer als das billigste alkoholische | § 6 GastG (Bund) |
Die Menge ist bei offenen Getränken der Kern der Preisangabe. „Cola“ allein sagt dem Gast nicht, wie viel im Glas ist. „Cola 0,3 l“ schon. Bei Flaschen, die du geschlossen an den Tisch bringst, nennst du die Größe der Flasche.
Nach PAngV, LMIDV, LMZDV, AromenDV, FrSaftErfrischGetrV und Gaststättengesetz des Bundes. Das ist keine Rechtsberatung.
Welche Füllmengen sind beim Ausschank erlaubt?
Nur bestimmte. Gefäße, mit denen du beim Ausschank die Menge bestimmst, heißen Ausschankmaße: das Glas mit Füllstrich, die Karaffe oder das Maß für Spirituosen. § 27 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) erlaubt dafür nur feste Nennvolumen.
| Bereich | Erlaubte Größen | Passt zum Beispiel für |
|---|---|---|
| Zentiliter | 1, 2, 4, 5 und 10 cl | Spirituosen, Liköre |
| Kleine Gläser | 0,1 l, 0,15 l, 0,2 l und 0,25 l | Wein, Sekt, Saft |
| Mittlere Gläser | 0,3 l, 0,33 l, 0,4 l und 0,5 l | Bier, Softdrinks, Schorlen |
| Karaffen und Krüge | 0,75 l, 1 l, 1,5 l, 2 l, 3 l, 4 l und 5 l | Wasser, Wein, Bier für den Tisch |
Ausgenommen sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 MessEV:
- Mischgetränke, die direkt vor dem Ausschank aus mehr als zwei Getränken gemischt werden,
- gefrorene oder halbgefrorene Getränke,
- Kaffee, Tee, Kakao und Trinkschokolade,
- schäumende Getränke in nicht durchsichtigen Gefäßen, wenn der Gast die Menge auf Wunsch mit einem Umfüllmaß prüfen kann und ein deutlicher Hinweis darauf hängt.
Für die Karte heißt das: Schreib die Menge hin, die auf deinem Glas markiert ist. Ein Gin Tonic aus Gin und Tonic Water besteht aus zwei Getränken und fällt nicht unter die Ausnahme. Für den Gin nimmst du also ein erlaubtes Maß wie 4 cl.
Welche Allergene und Zusatzstoffe stecken in Getränken?
Vor allem Getreide, Sulfite und Milch, dazu Zusatzstoffe aus gekauften Getränken. Die häufigsten Fälle:
- Bier: Gerste oder Weizen, also glutenhaltiges Getreide (A), auch im alkoholfreien Bier.
- Wein und Sekt: Schwefeldioxid und Sulfite (L), wenn es mehr als 10 mg je Liter sind. Das Etikett zeigt es dir.
- Kaffeegetränke und Shakes: Milch (G). Haferdrink enthält Hafer (A), Sojadrink Soja (F).
- Cocktails: Eiweiß im Sour (C), Sahne in cremigen Drinks (G), Bier im Biermix (A).
Ausgenommen sind Fischgelatine und Hausenblase, wenn sie Bier oder Wein klären. Auch Getreide, Molke oder Nüsse, aus denen Spirituosen destilliert werden, zählen nicht (Anhang II LMIV). Ein Korn braucht deshalb kein „A“.
Zusatzstoffe kommen fast immer aus gekauften Getränken. Lies das Zutatenverzeichnis jedes gekauften Getränks einmal und übertrag die Hinweise in deine Liste. Steht dort ein Farbstoff, ein Süßungsmittel oder ein Konservierungsstoff, gehört der passende Hinweis auf deine Karte (§ 5 LMZDV). Für zwei Stoffe gelten eigene Regeln:
- Chinin: Tonic Water und Bitter Lemon enthalten meist Chinin, das Etikett sagt es dir. Für offene Getränke bis 1,2 % Alkohol verlangt § 5 AromenDV den Hinweis „chininhaltig“. Für den fertigen Gin Tonic gilt die Regel wegen des Alkohols nicht. Ein Hinweis schadet trotzdem nicht.
- Koffein: Hat ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk mehr als 150 mg Koffein je Liter, braucht es den Hinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ mit dem Gehalt in mg je 100 ml (§ 6 FrSaftErfrischGetrV mit Anhang III LMIV). Das betrifft vor allem Energydrinks.
Alle diese Hinweise dürfen als Fußnote stehen, wenn beim Getränk darauf verwiesen wird. Nimm dafür Zahlen, für Allergene Buchstaben.
Was gilt für Alkohol auf der Getränkekarte?
Für Alkohol kommen das Apfelsaftgesetz und der Jugendschutz dazu. Den Alkoholgehalt verlangt die LMIV bei offenen Getränken nicht.
Das Apfelsaftgesetz
So heißt § 6 des Gaststättengesetzes. Wer Alkohol ausschenken darf, gibt auf Wunsch auch alkoholfreie Getränke aus. Mindestens eines davon ist nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk, auch gerechnet auf einen Liter.
Ein Beispiel: Kostet dein günstigstes Bier 3,00 € für 0,5 l, sind das 6,00 € pro Liter. Dann reicht ein Wasser für 1,50 € je 0,25 l, denn auch das sind 6,00 € pro Liter. Gaststättenrecht ist Sache der Länder (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) und manche haben eigene Gaststättengesetze. Was bei dir gilt, sagt dir dein Ordnungsamt.
Jugendschutz
Bier, Wein und Sekt, auch gemischt, gibst du nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ab. Ausnahme: Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, meist der Eltern. Alle anderen alkoholischen Getränke, etwa Spirituosen und Cocktails damit, gibst du nicht an unter 18-Jährige ab (§ 9 JuSchG). Diese Regeln hängst du gut sichtbar aus (§ 3 JuSchG). Ein Hinweis auf der Karte ersetzt den Aushang nicht.
Alkoholgehalt
Auf dem Etikett vorverpackter Getränke mit mehr als 1,2 % Alkohol ist er Pflicht (Art. 9 LMIV). Für offene Getränke macht die LMIV nur die Allergene zur Pflicht (Art. 44). Bei starken Cocktails hilft die Angabe deinen Gästen trotzdem.
Nach § 6 GastG (Bund), Art. 74 GG, § 3 und § 9 JuSchG sowie Art. 9 und 44 LMIV. Das ist keine Rechtsberatung.
Wie gestalte ich eine Getränkekarte?
Kurz, nach Gruppen geordnet und im Stil deiner Speisekarte. Passt deine Karte nicht mehr auf eine Seite, gib Wein und Cocktails eine eigene Karte. So bleibt die Hauptkarte übersichtlich.
- Cocktailkarte: Zutaten in einer Zeile nennen, etwa „Gin, Gurke, Tonic Water“. So sieht der Gast sofort, was drin ist.
- Kaffeekarte: Größen und Milchalternativen nennen, jeweils mit Allergen.
- Weinkarte: Rebsorte, Herkunft und Geschmack wie trocken oder halbtrocken, dazu Preis je Glas und je Flasche.
- Saisonkarte: Plan die Sommergetränke schon im Winter. Dann liegt die Karte bereit, wenn im Frühjahr die Terrasse öffnet.
Für die Gestaltung reichen Word oder Canva, mit der Tabelle oben als Vorlage. Nimm dieselbe Schrift wie auf der Speisekarte. Wie du Aufbau, Texte und Druck für die ganze Karte planst, zeigt der Ratgeber Speisekarte erstellen. Ändern sich deine Preise oft, hilft eine digitale Speisekarte zusätzlich zur gedruckten.
Häufige Fragen
Muss die Menge auf der Getränkekarte stehen?
Bei offenen Getränken ja. Die Preisangabenverordnung verlangt neben dem Preis die Einheit, auf die er sich bezieht, wenn das üblich ist (§ 3 Abs. 2 PAngV). Bei Getränken ist das die Menge, zum Beispiel 0,3 l oder 4 cl.
Was ist das Apfelsaftgesetz?
So nennt man § 6 des Gaststättengesetzes des Bundes. Wer Alkohol ausschenkt, gibt auf Wunsch auch alkoholfreie Getränke aus. Mindestens eines davon ist nicht teurer als das billigste alkoholische, auch auf den Liter gerechnet. Manche Bundesländer haben eigene Gaststättengesetze.
Muss Tonic Water auf der Karte gekennzeichnet werden?
Ja, offen ausgeschenktes Tonic Water mit „chininhaltig“. Das verlangt § 5 AromenDV für Getränke mit Chinin und höchstens 1,2 % Alkohol. Für einen Gin Tonic gilt die Pflicht wegen des Alkohols nicht. Eine Fußnote auf der Karte reicht.
Muss ich den Alkoholgehalt auf die Getränkekarte schreiben?
Für offene Getränke verlangt die LMIV das nicht, dort sind nur die Allergene Pflicht (Art. 44). Auf dem Etikett vorverpackter Getränke über 1,2 % Alkohol steht er dagegen immer. Bei Cocktails hilft die Angabe deinen Gästen trotzdem.
Warum steht bei Cola oft eine Zahl in Klammern?
Die Zahl verweist auf eine Fußnote mit Zusatzstoffen, zum Beispiel „mit Farbstoff“ oder „mit Süßungsmittel“. Solche Fußnoten erlaubt die LMIDV, wenn beim Getränk darauf verwiesen wird. Welche Zusatzstoffe drin sind, steht auf dem Etikett des Herstellers.
Welche Glasgrößen darf ich beim Ausschank verwenden?
Nach § 27 MessEV haben Ausschankmaße feste Größen: 1, 2, 4, 5 und 10 cl sowie 0,1 l bis 5 l in festen Stufen, darunter 0,2 l, 0,25 l, 0,3 l, 0,4 l und 0,5 l. Kaffee, Tee und Mischgetränke aus mehr als zwei Getränken sind ausgenommen.
Quellen
- Gesetze im Internet: Preisangabenverordnung (PAngV), § 3 und § 13, abgerufen am
- Gesetze im Internet: Mess- und Eichverordnung (MessEV), § 5 und § 27, abgerufen am
- EUR-Lex: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), konsolidierte Fassung vom 1. Januar 2018, abgerufen am
- Gesetze im Internet: Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV), § 5, abgerufen am
- Gesetze im Internet: Aromendurchführungsverordnung (AromenDV), § 5, abgerufen am
- Gesetze im Internet: Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV), § 6, abgerufen am
- Gesetze im Internet: Gaststättengesetz (GastG), § 6, abgerufen am
- Gesetze im Internet: Jugendschutzgesetz (JuSchG), § 9, abgerufen am
- Gesetze im Internet: Jugendschutzgesetz (JuSchG), § 3, abgerufen am
- Gesetze im Internet: Grundgesetz, Art. 74, abgerufen am




