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Google-Bewertungen

Google-Bewertungen kaufen? Warum das verboten ist und was stattdessen hilft

Du hast zu wenige Google-Bewertungen und überlegst, welche zu kaufen? Lass es. Seit dem 28. Mai 2022 verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich, gefälschte Bewertungen in Auftrag zu geben. Google entfernt sie und kann dein Profil einschränken, bis hin zu einer Warnung für alle Besucher. Echte Bewertungen bekommst du, wenn du jeden Gast fragst und es ihm leicht machst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gekaufte Bewertungen sind unzulässig. Das steht seit dem 28. Mai 2022 im Anhang zum UWG, Nummer 23c.
  • Google entfernt gefälschte Bewertungen. Dazu kann es dein Profil einschränken: eine Zeit lang keine neuen Bewertungen, alte ausgeblendet, eine Warnung für alle Besucher.
  • Mitbewerber und Verbände dürfen dich abmahnen. Mitbewerber und Gäste können Schadensersatz verlangen.
  • Auch Rabatt, Gratis-Kaffee oder Extra-Stempel für eine Bewertung verbietet Google.
  • Erlaubt ist, jeden Gast ohne Belohnung zu fragen. Link, QR-Code und Aufsteller machen es ihm leicht.

Kann man Google-Bewertungen kaufen?

Anbieter dafür findest du schnell. Erlaubt ist es nicht. Das Beauftragen gefälschter Bewertungen gehört in Deutschland zu den Handlungen, die gegenüber Verbrauchern „stets unzulässig“ sind. So steht es im Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG. Die Regel gilt seit dem 28. Mai 2022. An diesem Tag trat ein Gesetz in Kraft, das Verbraucher laut Bundesjustizministerium besser vor gefälschten Bewertungen schützen soll.

Nummer 23c im Anhang verbietet wörtlich „die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung“. In einfachen Worten: Du darfst keine erfundenen Bewertungen schreiben lassen, weder selbst noch über einen Anbieter.

„Stets“ heißt ohne Ausnahme. Fünf gekaufte Bewertungen sind genauso verboten wie hundert. Es spielt auch keine Rolle, ob sie besonders echt klingen oder von echten Konten kommen.

Was droht dir, wenn du Google-Bewertungen kaufst?

Ärger droht von zwei Seiten: von Google und von allen, die das UWG durchsetzen dürfen. Am deutlichsten trifft es dich bei Google, denn dort sieht es jeder Gast.

Folgen gekaufter Bewertungen
WerWas er tun kannGrundlage
Googlegefälschte Bewertungen entfernenRichtlinien zu gefälschten Interaktionen
Googledein Profil einschränken: eine Zeit lang keine neuen Bewertungen, bestehende ausgeblendet, Warnung, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurdenGoogle-Hilfe zu Einschränkungen von Unternehmensprofilen
Mitbewerber und eingetragene Verbändeabmahnen, Unterlassung verlangen§ 8 und § 13 UWG
MitbewerberSchadensersatz verlangen§ 9 Absatz 1 UWG
GästeSchadensersatz verlangen, wenn sie sich wegen der Bewertungen anders entschieden haben§ 9 Absatz 2 UWG

Eine Abmahnung ist ein Brief, meist von einem Anwalt. Darin sollst du versprechen, es nicht wieder zu tun. Für jeden weiteren Verstoß wird dann eine Vertragsstrafe fällig. Ist die Abmahnung berechtigt, darf der Abmahnende seine Kosten von dir verlangen.

Über eine Einschränkung informiert Google per E-Mail. Du kannst Einspruch einlegen, dann prüft Google dein Profil erneut. Wie lange eine Einschränkung dauert, sagt Google nicht. Die Hilfe sagt nur „für eine bestimmte Zeit“.

Was zählt bei Google als gefälschte Bewertung?

Mehr, als die meisten denken. Google verbietet jede Bewertung, die nicht auf einer echten Erfahrung beruht oder für die es eine Gegenleistung gab. Das betrifft auch kleine Gefälligkeiten und gut gemeinte Hilfe aus der Familie.

Was Google bei Bewertungen erlaubt
Was du tustErlaubt?Warum
Bewertungen bei einem Anbieter kaufenneinbezahlte Rezensionen sind gefälschte Interaktionen
Rabatt, Gratis-Kaffee oder Extra-Stempel für eine Bewertung gebenneinAnreize sind verboten, auch kleine
Mitarbeiter, frühere Angestellte oder Familie bewerten lassenneinInteressenkonflikt
Eine Person über mehrere Konten bewerten lassenneingefälschte Interaktion
Nur zufriedene Gäste fragenneingezielt um positive Bewertungen bitten ist verboten
Mitarbeitern eine Zahl an Bewertungen vorgebenneinsteht ausdrücklich in den Richtlinien
Einem Gast etwas anbieten, damit er eine schlechte Bewertung löschtneinauch das ist ein Anreiz
Jeden Gast freundlich um eine ehrliche Bewertung bittenjasolange es keine Gegenleistung gibt

Gerade der Extra-Stempel wirkt harmlos. Er ist trotzdem eine Gegenleistung. Belohne Treue, nicht Bewertungen.

Darf ich schlechte Bewertungen für die Konkurrenz kaufen?

Nein. Google verbietet Inhalte über einen Mitbewerber, die ihm schaden sollen. Gekaufte Ein-Stern-Bewertungen fallen genau darunter. Behauptet so eine Bewertung etwas Falsches, kann es sogar strafbar sein.

Wer über einen anderen eine herabsetzende Tatsache verbreitet, die er nicht beweisen kann, riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Das ist üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch. Weiß er, dass sie falsch ist, ist es Verleumdung nach § 187. Ein Beispiel: „Hier gibt es Mäuse in der Küche“ von jemandem, der nie dort war.

Bist du selbst Ziel solcher Bewertungen? Dann lies den Ratgeber Google-Bewertung löschen. Dort steht, wie du sie meldest.

Was gilt, wenn du Bewertungen auf deiner Website zeigst?

Dann musst du sagen, ob und wie du prüfst, dass sie echt sind. So verlangt es § 5b Absatz 3 UWG von jedem Unternehmer, der Bewertungen von Verbrauchern zugänglich macht. Das betrifft dich zum Beispiel, wenn deine Website Sterne und Texte aus Google zeigt.

Prüfst du nichts, schreib das ehrlich dazu. Und behaupte nicht, die Bewertungen stammten von echten Kunden, wenn du es nicht prüfst. Das verbietet Nummer 23b im Anhang zum UWG.

Wie bekommst du mehr echte Google-Bewertungen?

Indem du jeden Gast fragst und es ihm leicht machst. Diese Wege erlaubt Google, solange es keine Belohnung gibt:

  1. Frag selbst. Ein Satz beim Bezahlen genügt: „Wenn es dir gefallen hat, freuen wir uns über eine Bewertung bei Google.“
  2. Schick den Link nach einem Termin oder einer Bestellung, per E-Mail oder WhatsApp. Du findest ihn im Unternehmensprofil unter „Mehr Rezensionen erhalten“.
  3. Stell einen QR-Code auf, an Theke, Kasse oder Tisch. Wie das geht, zeigt der Ratgeber QR-Code für Google-Bewertungen.
  4. Druck den Code auf den Kassenbon. Google nennt Belege ausdrücklich als Ort für den Link.
  5. Antworte auf Bewertungen. Laut Google zeigst du damit, dass dir das Feedback wichtig ist. Antworten sind öffentlich, jeder neue Gast liest sie mit.

Unsere Empfehlung: Frag jeden Gast, nicht nur die Stammgäste, die dich ohnehin loben. Laut Google wirkt eine Mischung aus Lob und Kritik oft glaubwürdiger als lauter perfekte Sterne. Ein Aufsteller an der Theke fragt still mit, auch wenn viel los ist.

Häufige Fragen

Wie teuer sind Google-Bewertungen?

Ehrliche Bewertungen kosten nichts außer einer freundlichen Frage. Gekaufte kosten mehr als ihren Preis: Google entfernt sie, kann dein Profil einschränken und eine Warnung anzeigen. Dazu kommen mögliche Abmahnungen nach dem UWG.

Gibt es legale gekaufte Google-Bewertungen?

Nein. Sobald du für eine Bewertung bezahlst, ist sie nach den Richtlinien von Google eine gefälschte Interaktion. Daran ändert nichts, ob sie echt klingt oder von einem echten Konto kommt. Legal ist nur, Gäste ohne Gegenleistung zu fragen.

Ist das Kaufen von Google-Bewertungen strafbar?

Das UWG macht es unzulässig, gefälschte Bewertungen in Auftrag zu geben. Die Folgen sind vor allem Abmahnung, Unterlassung und Schadensersatz. Falsche Bewertungen über andere Betriebe können zusätzlich als üble Nachrede oder Verleumdung strafbar sein. Das ist keine Rechtsberatung.

Darf ich Familie und Mitarbeiter um Bewertungen bitten?

Nein. Google wertet das als Interessenkonflikt, auch bei früheren Angestellten. Bitte lieber deine Gäste, die wirklich bei dir waren.

Darf ich für eine Google-Bewertung einen Rabatt geben?

Nein. Google verbietet Anreize wie Geld, Rabatte oder Gratis-Produkte. Das gilt auch für einen Kaffee oder einen Extra-Stempel. Es gilt sogar dann, wenn der Gast frei entscheiden darf, wie er bewertet.

Löscht Google gekaufte Bewertungen?

Ja. Gefälschte Interaktionen sind laut Google nicht zulässig und werden entfernt. Erkennt Google einen Verstoß des Inhabers, kann es das Profil zusätzlich einschränken. Gegen eine Einschränkung kannst du Einspruch einlegen.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: UWG, Anhang (zu § 3 Absatz 3), Nummern 23b und 23c, abgerufen am
  2. Gesetze im Internet: UWG, § 5b Wesentliche Informationen, abgerufen am
  3. Gesetze im Internet: UWG, ganzer Text (§ 8, § 9, § 13), abgerufen am
  4. Bundesministerium der Justiz: Pressemitteilung vom 27.05.2022 zum neuen Verbraucherschutz im Wettbewerbsrecht, abgerufen am
  5. Gesetze im Internet: StGB, § 186 Üble Nachrede, abgerufen am
  6. Gesetze im Internet: StGB, § 187 Verleumdung, abgerufen am
  7. Google Maps: Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte, abgerufen am
  8. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Einschränkungen von Unternehmensprofilen bei Richtlinienverstößen, abgerufen am
  9. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Tipps für mehr Rezensionen, abgerufen am
  10. Google Unternehmensprofil-Hilfe: Link oder QR-Code zum Anfordern von Rezensionen erstellen, abgerufen am
Mutlu Mazici

Über den Autor

Mutlu Mazici · Gründer von hallocard

Ich bin Mutlu Mazici, Gründer von hallocard. Beim Kennenlernen sprichst du direkt mit mir.

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